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Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)
Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.
Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.
Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-
Gebühren
Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.
Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-
Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.
Gebühren
Ausfüllen von Formularen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von einfachen Briefen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben Einsprachen, Lohnforderungen oder ähnliches
mindestens CHF 45.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde
Im Kanton Zug wohnhafte Personen mit einem Jahres-Familieneinkommen (gem. Lohnausweis) von maximal CHF 120‘000.- können die Steuererklärung bei der Fachstelle Migration Zug ausfüllen lassen.
Die Beraterinnen der FMZ unterstützen Sie bei der Entgegennahme aller nötigen Dokumente (wenn möglich) in Ihrer Muttersprache.
Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.
Nettoeinkommen gemäss Lohnausweis
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr
Einzelperson / Rentnerehepaar
bis CHF 80'000.-
ab CHF 80'001.- bis 120`000
CHF 70.-
CHF 90.-
Ehepaare / Familien
bis CHF 80'000.-
ab CHF 80'001.- bis 120`000.-
CHF 90.-
CHF 110.-
Rentnereinzelperson / EL-Bezüger
CHF 50.-
Lernende/Studierende
CHF 30.-
Bei einem Einkommen von mehr als CHF 120'000.- oder falls die Steuererklärung auf Grund einer komplizierten Vermögensstruktur (Aktien, Obligat. usw.) oder Wohneigentum nicht von unseren Mitarbeitenden ausgefüllt werden kann, verweisen wir Sie gerne an folgende Experten:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch
Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)
Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.
Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.
Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-
Gebühren
Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.
Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-
Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.
Gebühren
Ausfüllen von Formularen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von einfachen Briefen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben Einsprachen, Lohnforderungen oder ähnliches
mindestens CHF 45.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde
Im Kanton Zug wohnhafte Personen mit einem Jahres-Familieneinkommen (gem. Lohnausweis) von maximal CHF 120‘000.- können die Steuererklärung bei der Fachstelle Migration Zug ausfüllen lassen.
Die Beraterinnen der FMZ unterstützen Sie bei der Entgegennahme aller nötigen Dokumente (wenn möglich) in Ihrer Muttersprache.
Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.
Nettoeinkommen gemäss Lohnausweis
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr
Einzelperson / Rentnerehepaar
bis CHF 80'000.-
ab CHF 80'001.- bis 120`000
CHF 70.-
CHF 90.-
Ehepaare / Familien
bis CHF 80'000.-
ab CHF 80'001.- bis 120`000.-
CHF 90.-
CHF 110.-
Rentnereinzelperson / EL-Bezüger
CHF 50.-
Lernende/Studierende
CHF 30.-
Bei einem Einkommen von mehr als CHF 120'000.- oder falls die Steuererklärung auf Grund einer komplizierten Vermögensstruktur (Aktien, Obligat. usw.) oder Wohneigentum nicht von unseren Mitarbeitenden ausgefüllt werden kann, verweisen wir Sie gerne an folgende Experten:
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