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Administration und Steuern

Administration, Übersetzung, Dolmetsch-Dienst und Steuererklärung

Sie erhalten bei der FMZ Unterstützung bei administrativen Aufgaben.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Schriftliche Übersetzungen
Schriftliche Übersetzungen
Briefe & Formulare
Briefe / Formulare
Steuererklärungen
Steuererklärungen
Administration und Steuern

Zertifizierte schriftliche Übersetzungen

Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.

Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.

Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)

Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.

Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.

Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-

Gebühren

Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.

Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-

Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
3-5 Arbeitstage: CHF 40.- / 1-2 Arbeitstage: CHF 80.-


Weitere Infos

Briefe und Formulare

Administration und Steuern

Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.

Gebühren

 

Ausfüllen von Formularen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von einfachen Briefen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben Einsprachen, Lohnforderungen oder ähnliches

mindestens CHF 45.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde

Administration und Steuern


Steuererklärungen

Im Kanton Zug wohnhafte Personen mit einem Jahres-Familieneinkommen (gem. Lohnausweis) von maximal CHF 120‘000.- können die Steuererklärung bei der Fachstelle Migration Zug ausfüllen lassen.

Die Beraterinnen der FMZ unterstützen Sie bei der Entgegennahme aller nötigen Dokumente (wenn möglich) in Ihrer Muttersprache.

Folgende Dokumente müssen Sie zusammen mit den Steuerformularen bei der Entgegennahme mitbringen:

  • Lohnausweis (bei mehreren Arbeitgebern bitte alle Lohnausweise einreichen)
  • Rentenausweise (AHV, IV, SUVA, Pensionskasse, ALV-Abrechnung, usw.)
  • Unterhaltsbeiträge (erhaltene und bezahlte)
  • Andere Einkünfte
  • Zins- und Saldoausweise aller Bank- und Postkonti (CH & Ausland) per 31. Dezember des Jahres (inkl. 4 Bankkonti. Über 4 Bankkonti: nach Aufwand)
  • Mietvertrag
  • Krankenkasse-Prämienübersicht per 1. Januar des Jahres / Prämienvergünstigung (falls vorhanden)
  • Bescheinigung Einzahlung Säule 3a/3b
  • Weiterbildungskosten
  • Lebensversicherung: Bescheinigung Steuerwert / Rückkaufwert
  • Reisespesen

Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.

Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärungen

(CHF 120`000.- maximal Nettoeinkommen)

Nettoeinkommen gemäss Lohnausweis

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr

Einzelperson / Rentnerehepaar

bis CHF 80'000.-

ab CHF 80'001.- bis 120`000


CHF 70.-

CHF 90.-

Ehepaare / Familien

bis CHF 80'000.-

ab CHF 80'001.- bis 120`000.-


CHF 90.-

CHF 110.-

Rentnereinzelperson / EL-Bezüger


CHF 50.-

Lernende/Studierende


CHF 30.-

Bei einem Einkommen von mehr als CHF 120'000.- oder falls die Steuererklärung auf Grund einer komplizierten Vermögensstruktur (Aktien, Obligat. usw.) oder Wohneigentum nicht von unseren Mitarbeitenden ausgefüllt werden kann, verweisen wir Sie gerne an folgende Experten:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch

Schriftliche Übersetzungen
Schriftliche Übersetzungen
Administration und Steuern

Zertifizierte schriftliche Übersetzungen

Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.

Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.

Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)

Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.

Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.

Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-

Gebühren

Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.

Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-

Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
3-5 Arbeitstage: CHF 40.- / 1-2 Arbeitstage: CHF 80.-


Weitere Infos
Briefe & Formulare
Briefe / Formulare

Briefe und Formulare

Administration und Steuern

Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.

Gebühren

 

Ausfüllen von Formularen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von einfachen Briefen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben Einsprachen, Lohnforderungen oder ähnliches

mindestens CHF 45.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde

Steuererklärungen
Steuererklärungen
Administration und Steuern


Steuererklärungen

Im Kanton Zug wohnhafte Personen mit einem Jahres-Familieneinkommen (gem. Lohnausweis) von maximal CHF 120‘000.- können die Steuererklärung bei der Fachstelle Migration Zug ausfüllen lassen.

Die Beraterinnen der FMZ unterstützen Sie bei der Entgegennahme aller nötigen Dokumente (wenn möglich) in Ihrer Muttersprache.

Folgende Dokumente müssen Sie zusammen mit den Steuerformularen bei der Entgegennahme mitbringen:

  • Lohnausweis (bei mehreren Arbeitgebern bitte alle Lohnausweise einreichen)
  • Rentenausweise (AHV, IV, SUVA, Pensionskasse, ALV-Abrechnung, usw.)
  • Unterhaltsbeiträge (erhaltene und bezahlte)
  • Andere Einkünfte
  • Zins- und Saldoausweise aller Bank- und Postkonti (CH & Ausland) per 31. Dezember des Jahres (inkl. 4 Bankkonti. Über 4 Bankkonti: nach Aufwand)
  • Mietvertrag
  • Krankenkasse-Prämienübersicht per 1. Januar des Jahres / Prämienvergünstigung (falls vorhanden)
  • Bescheinigung Einzahlung Säule 3a/3b
  • Weiterbildungskosten
  • Lebensversicherung: Bescheinigung Steuerwert / Rückkaufwert
  • Reisespesen

Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.

Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärungen

(CHF 120`000.- maximal Nettoeinkommen)

Nettoeinkommen gemäss Lohnausweis

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr

Einzelperson / Rentnerehepaar

bis CHF 80'000.-

ab CHF 80'001.- bis 120`000


CHF 70.-

CHF 90.-

Ehepaare / Familien

bis CHF 80'000.-

ab CHF 80'001.- bis 120`000.-


CHF 90.-

CHF 110.-

Rentnereinzelperson / EL-Bezüger


CHF 50.-

Lernende/Studierende


CHF 30.-

Bei einem Einkommen von mehr als CHF 120'000.- oder falls die Steuererklärung auf Grund einer komplizierten Vermögensstruktur (Aktien, Obligat. usw.) oder Wohneigentum nicht von unseren Mitarbeitenden ausgefüllt werden kann, verweisen wir Sie gerne an folgende Experten:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch