Bu sayfa sadece Almanca ve Inglizce olarak kullanılabilir. Fakat, FMZ merkesinde size sunduğumuz dillerden birinde danışmanlık hizmetini severek veriyoruz.
Unserer Mitarbeitenden übernehmen – bei zeitlicher Kapazität - Übersetzungs- und Dolmetschaufträge.
Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)
Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.
Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.
Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-
Gebühren - Schriftliche Übersetzungen
Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt
Der Auftrag beginnt erst nach Zahlungseingang
CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-
Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
Wir übernehmen sowohl Aufträge im Bereich Konsekutiv-/ Behördendolmetschen, wie auch im Bereich des interkulturellen Dolmetschens. Bei der Vergabe des Auftrages ist anzugeben, welche Art Einsatz von unseren Mitarbeitenden genau gewünscht wird.
Bei zeitlichen Engpässen oder Sprachen, welche wir nicht abdecken können, verweisen wir Sie gerne an folgende Stellen weiter: www.dolmetschdienst.ch
Gebühren
Tarif generell
CHF 100.- pro Stunde / Mindesttarif (CHF 25.- pro zusätzliche Minuten)
Pro Einsatz gilt der Mindestansatz von einer Stunde. Die Gesprächszeit wird nach einer Stunde jeweils auf 15 Minuten aufgerundet.
Reisezeit und Reisespesen werden zusätzlich verrechnet.
Es gilt eine Wegpauschale. Werden am selben Ort mehrere Übersetzungen nacheinander durch die gleiche Person durchgeführt, fallen diese nur einmal an:
Zug und anliegenden Gemeinden (Baar, Cham, Steinhausen) CHF 30.-/ andere Talgemeinden (Hünenberg, Risch) CHF 60.- / Berggemeinden CHF 90.-
ausserkantonal auf Anfrage (nach Aufwand)